interne Verweise§ 44 GeflPestV Aufhebung der Schutzmaßregeln (vom 23.10.2018) ... oder getötet und unschädlich beseitigt worden sind, 2. in den Fällen des § 20 Absatz 1 Satz 1 bei den gehaltenen Vögeln zweimal im Abstand von mindestens 21 Tagen, frühestens 21 Tage ...
§ 47 GeflPestV Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen (vom 23.10.2018) ... 1 darf nur erteilt werden, soweit sichergestellt ist, dass 1. die Anforderungen nach § 20 Absatz 2 Nummer 1 erfüllt werden und 2. die Maßnahmen nach Maßgabe des Kapitels IV ... vorgenommen werden. Ist eine Genehmigung nach Absatz 1 erteilt worden, gilt § 20 Absatz 2a entsprechend. Ferner kann die zuständige Behörde, soweit dies zur Erkennung ... 2005/94/EG und soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. (4) § 20 Abs. 4 und 5 gilt ...
§ 64 GeflPestV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.10.2018) ... § 17 Absatz 1 Satz 2, nach § 15 Absatz 6 Satz 1, § 19 Absatz 3 Satz 1 oder Satz 3, § 20 Absatz 1 Satz 1 , § 22 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2, 3, 4 oder Absatz 5, § 23, § 24, auch in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 13.10.2018 BGBl. I S. 1655
Artikel 1 3. GeflPestVÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung ... von gehaltenen Vögeln" ersetzt. c) Absatz 5 wird aufgehoben. 14. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... 1 darf nur erteilt werden, soweit sichergestellt ist, dass 1. die Anforderungen nach § 20 Absatz 2 Nummer 1 erfüllt werden und 2. die Maßnahmen nach Maßgabe des Kapitels IV ... vorgenommen werden. Ist eine Genehmigung nach Absatz 1 erteilt worden, gilt § 20 Absatz 2a entsprechend. Ferner kann die zuständige Behörde, soweit dies zur Erkennung der ...
Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1207
Artikel 1 1. GeflPestVÄndV ... „§ 13 Absatz 3" ersetzt und bbb) nach der Angabe „§ 20 Abs. 1 Satz 1," die Wörter „§ 21 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1564
Artikel 1 2. GeflPestVÄndV ... 2 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. in den Fällen des § 20 Absatz 1 Satz 1 bei den gehaltenen Vögeln zweimal im Abstand von mindestens 21 Tagen, ...
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