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Zitierungen von § 53 Geflügelpest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 GeflPestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeflPestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 64 GeflPestV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.10.2018)
... beseitigen lässt, 35. entgegen § 45 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 53 Satz 1 , einen Geflügelbestand oder eine sonstige Vogelhaltung wiederbelegt, 36. entgegen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften, der Geflügelpest-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung
V. v. 06.04.2009 BGBl. I S. 749
Artikel 6 BlauzRuaÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
...  1. In der Inhaltsübersicht wird im Abschnitt 2 Unterabschnitt 6 nach der § 53 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt: „§ 53a ... 52 Absatz 1 mit Vögeln wiederbelegt werden darf." 5. In § 53 Satz 1 wird die Angabe „§ 45 Abs. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 45 ... 3" durch die Angabe „§ 45 Absatz 1 und 3" ersetzt. 6. Nach § 53 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 53a Schutzmaßregeln in ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 29 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... lässt, 35. entgegen § 45 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 53 Satz 1, einen Geflügelbestand oder eine sonstige Vogelhaltung wiederbelegt, 36. ...