Eingangsformel - Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen (11. ChemRVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 14 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a, § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, § 25 und des § 26 Abs. 1 Nr. 11 Satz 2 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2090) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/139/EG der Kommission vom 20. Dezember 2006 zur Anpassung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Arsenverbindungen durch Anpassung ihres Anhangs I an den technischen Fortschritt (ABl. EU Nr. L 384 S. 94) und der Richtlinie 2006/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur dreißigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Perfluoroctansulfonate, ABl. EU Nr. L 372 S. 32) in deutsches Recht.



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