Artikel 2 - Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften (EVPassV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2007 PersAuswMustV Anlage 1

Die Anlage 1 zu § 1 der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juli 1986 (BGBl. I S. 1009, 1987 I S. 1160), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist, erhält die aus Anlage 1 zu Artikel 2 dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EVPassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EVPassV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 EVPassV Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland
... Dezember 2001 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist, erhält die aus Anlage 1 zu Artikel 2 dieser Verordnung ersichtliche Fassung.  ...
Anlage EVPassV (zu Artikel 2)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Artikel 4 PassVuaÄndV Aufhebung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland
... Deutschland vom 2. Juli 1986 (BGBl. I S. 1009; 1987 I S. 1160), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) geändert worden ist, wird ...


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