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Änderung Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 01.09.2009
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Anlage 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung | Anlage 1 n.F. (neue Fassung) in der am 01.09.2009 geltenden Fassung durch Artikel 8 V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 (zu § 7 Abs. 5) | |
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2482) |
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