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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 WassBMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WassBMstrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 WassBMstrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Wasserbaumeister/zur Geprüften Wasserbaumeisterin nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 8 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin
... nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt." 3. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsvorschrift Die bis ... erfolgt." 3. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsvorschrift Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen ...
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