Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der
Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit und der
Düngemittelverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.