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Frühere Fassungen von § 17 ARegV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 8 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237 |
aktuell vorher | 31.07.2021 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3229 |
aktuell vorher | 31.12.2019 | Artikel 3 Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht vom 23.12.2019 BGBl. I S. 2935 |
aktuell vorher | 29.06.2018 | Artikel 2 Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte vom 20.06.2018 BGBl. I S. 865 |
aktuell | vor 29.06.2018 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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