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Zitierungen von § 23 ARegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 ARegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ARegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 ARegV Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile (vom 29.12.2023)
... der Systemstabilitätsverordnung, 6. genehmigten Investitionsmaßnahmen nach § 23 , soweit sie nicht zu den Kosten nach § 17 Absatz 1, den §§ 17a und 17b, des § ... Genehmigung nicht aufgehoben worden ist, 6a. der Auflösung des Abzugsbetrags nach § 23 Absatz 2a , 7. Mehrkosten für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Erdkabeln ...
§ 24 ARegV Vereinfachtes Verfahren (vom 31.07.2021)
... 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4, 5 und 8, § 15 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 19, 21 und § 23 Absatz 6 finden im vereinfachten Verfahren keine Anwendung. (4) Netzbetreiber, die an ...
§ 25a ARegV Forschungs- und Entwicklungskosten (vom 01.01.2023)
... des Kapitalkostenaufschlags nach § 10a oder als Teil einer Investitionsmaßnahme nach § 23 berücksichtigt wurden, sind nicht berücksichtigungsfähig. (3) ...
§ 27 ARegV Datenerhebung (vom 29.12.2023)
... die Berichte nach § 21, 5. zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen nach § 23 , 6. zur Festlegung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 und 7. zur ...
§ 28 ARegV Mitteilungspflichten (vom 31.07.2021)
... 19 und 20, 6. Angaben dazu, inwieweit die den Investitionsmaßnahmen nach § 23 zugrunde liegenden Investitionen tatsächlich durchgeführt und kostenwirksam werden ... nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und inwieweit die den Investitionsmaßnahmen nach § 23 zugrunde liegenden Investitionen im Vorjahr tatsächlich durchgeführt wurden und ...
§ 32 ARegV Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde (vom 31.07.2021)
... zum Investitionsverhalten nach § 21, 8. zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 , einschließlich der formellen Gestaltung, Inhalt und Struktur des Antrags sowie zu ... der formellen Gestaltung, Inhalt und Struktur des Antrags sowie zu finanziellen Anreizen nach § 23 Abs. 5 Satz 3 , wobei auch die Zusammenfassung von Vorhaben verlangt werden kann, sowie zur Durchführung, ... Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten, 8b. zu einer von § 23 Absatz 1a Satz 1 abweichenden Höhe oder Betriebskostenpauschale, soweit dies erforderlich ist, um strukturelle ... angemessen zu berücksichtigen, 8c. zur Höhe der Betriebskostenpauschale nach § 23 Absatz 1a Satz 2 , wobei die tatsächliche Höhe der für die genehmigten Investitionsmaßnahmen ...
§ 34 ARegV Übergangsregelungen (vom 31.07.2021)
... in Anlagen im Bau oder Investitionen, für die eine Investitionsmaßnahme nach § 23 Absatz 6 oder Absatz 7 durch die Regulierungsbehörde genehmigt wurde, ist Satz 1 nicht anzuwenden. ... genehmigt wurde, ist Satz 1 nicht anzuwenden. Für Verteilernetze ist § 23 Absatz 2a mit Beginn der dritten Regulierungsperiode nicht mehr anzuwenden. (6) (aufgehoben) ... (aufgehoben) (7) Ab der dritten Regulierungsperiode sind § 10 sowie § 23 Absatz 6 und 7 für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen nicht mehr anzuwenden. ... anzuwenden. Die Wirksamkeit von über die zweite Regulierungsperiode hinaus nach § 23 Absatz 6 oder Absatz 7 genehmigten Investitionsmaßnahmen endet mit Ablauf der dritten Regulierungsperiode. ... der zweiten Regulierungsperiode. (7a) Ab der dritten Regulierungsperiode ist § 23 nicht mehr anzuwenden auf Offshore-Anbindungsleitungen nach § 17d Absatz 1 und den ... Kapitalkosten des übergehenden Netzteils im Basisjahr anzuwenden. (11) § 23 Absatz 1 Satz 4 und 5 ist nur für Investitionsmaßnahmen anzuwenden, die nach dem 22. März 2019 erstmalig ... alle Investitionsmaßnahmen, die vor dem 31. Dezember 2018 beantragt wurden, findet § 23 Absatz 1 Satz 4 in der bis zum 21. März 2019 geltenden Fassung Anwendung. Bei ... die vor dem 22. März 2019 über die dritte Regulierungsperiode hinaus nach § 23 Absatz 1 beantragt oder genehmigt wurden, endet der Genehmigungszeitraum mit Ablauf der dritten ... (12) Ab dem 22. März 2019 können bis zu der Festlegung der Pauschale nach § 23 Absatz 1a Satz 2 für den Zeitraum bis zu der vollständigen Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagegüter ... und in Betrieb genommen worden sind, die Grundsätze für Investitionsmaßnahmen nach § 23 . § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 wird bis zum 31. Dezember 2023 in der bis zum 21. ... worden sind, die Grundsätze für Investitionsmaßnahmen nach § 23. § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 wird bis zum 31. Dezember 2023 in der bis zum 21. März 2019 geltenden Fassung auf diese ...
§ 35 ARegV Ergänzende Übergangsregelungen für Kapitalkosten der Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen (vom 31.07.2021)
... § 23 Absatz 1 bis 5 ist für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber ab der fünften ... nicht mehr anzuwenden. (2) Bis zum Ablauf der vierten Regulierungsperiode ist § 23 für die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber nur noch nach Maßgabe der ... 5 anzuwenden. Genehmigungen der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber nach § 23 enden mit Ablauf der vierten Regulierungsperiode. Eine Neubescheidung erfolgt in diesen ... nicht. (3) Fernleitungsnetzbetreiber können Anträge nach § 23 nur noch bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 stellen. Abweichend von Satz 1 können ... (4) Übertragungsnetzbetreiber können Anträge nach § 23 nur noch bis zum 31. März 2022 stellen. Abweichend von Satz 1 können gestellt ... ansetzbaren Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend machen. (5) § 23 Absatz 2a ist ab der vierten Regulierungsperiode nicht mehr anzuwenden. Die für den Zeitraum ... nicht mehr anzuwenden. Die für den Zeitraum der dritten Regulierungsperiode nach § 23 Absatz 2a aufzulösenden Beträge sind, soweit bereits in der Erlösobergrenze kostenmindernd ... den gesamten Zeitraum der dritten Regulierungsperiode aufzulösenden Beträge nach § 23 Absatz 2a , soweit sie den anteilig im jeweiligen Abzugsbetrag enthaltenen jeweiligen ... wird. Eine Erstattung der für den Zeitraum der zweiten Regulierungsperiode nach § 23 Absatz 2a aufzulösenden Beträge ist ausgeschlossen. (6) Betreiber von ... sofern es sich um Investitionen handelt, für die eine Investitionsmaßnahme nach § 23 Absatz 1 durch die Regulierungsbehörde genehmigt ...
Zitat in folgenden Normen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 23b EnWG Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz (vom 29.12.2023)
... Produktivitätsfaktors Verwendung finden, 14. die in der Entscheidung nach § 23 der Anreizregulierungsverordnung genannten Daten, ausgenommen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter, 15. ...
Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
... nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 32 Absatz 1 Nummer 8 und § 23 ARegV 500 - 80.000 4.33 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 7 3. EnWNG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Ausgleich nach § 17d Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes." 4. In § 23 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 17 Absatz 2a" durch die Angabe „§ ...
Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690
Artikel 5 NABEEG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Maßgabe von § 5 Absatz 4 der Stromnetzentgeltverordnung,". 2. In § 23 Absatz 1 wird in Nummer 6 die Zahl „1,6" durch die Zahl „2,75" ...
Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2490
Artikel 4 EnLBRÄndG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... 2014 I S. 148) in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt. 2. In § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 wird wie die Angabe „§ 43 Satz 3" durch die Angabe ...
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
G. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2870
Artikel 4 EGEnLAG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) in der jeweils geltenden Fassung." 3. § 23 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden nach der Angabe ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 9 EEGReformG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Absatz 4" durch die Angabe „§ 17d Absatz 7" ersetzt. 2. In § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 werden die Wörter „Offshore-Anlagen" durch die ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Produktivitätsfaktors Verwendung finden, 14. die in der Entscheidung nach § 23 der Anreizregulierungsverordnung genannten Daten, ausgenommen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter, 15. ...
Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 5 NetzEntgMoG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... 1. In Nummer 6 werden nach den Wörtern „Investitionsmaßnahmen nach § 23 ," die Wörter „soweit sie nicht zu den Kosten nach § 17 Absatz 1, den ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 32 Absatz 1 Nummer 8 und § 23 ARegV 500 - 80.000 4.33 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG ...
Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.03.2012 BGBl. I S. 489
Artikel 1 ARegVÄndV
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 23 wie folgt gefasst: „§ 23 Investitionsmaßnahmen". 2. ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 23 wie folgt gefasst: „§ 23 Investitionsmaßnahmen". 2. In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 dritter ... Nummer 6a eingefügt: „6a. der Auflösung des Abzugsbetrags nach § 23 Absatz 2a,". c) In Nummer 7 werden die Wörter „in Investitionsbudgets ... c) In Nummer 7 werden die Wörter „in Investitionsbudgets nach § 23 enthalten sind" durch die Wörter „nach Nummer 6 berücksichtigt werden" ... Wörter „nach Nummer 6 berücksichtigt werden" ersetzt. 5. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 23 Investitionsmaßnahmen". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... „6. Angaben dazu, inwieweit die den Investitionsmaßnahmen nach § 23 zugrunde liegenden Investitionen tatsächlich durchgeführt und kostenwirksam werden ... § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und inwieweit die den Investitionsmaßnahmen nach § 23 zugrunde liegenden Investitionen im Vorjahr tatsächlich durchgeführt wurden und ... Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten sowie zu einer von § 23 Absatz 1 Satz 3 abweichenden Höhe der Betriebskostenpauschale für bestimmte ... wird. Auf Investitionsbudgets, die bis zum 30. Juni 2011 gemäß § 23 Absatz 3 in der bis zum 22. März 2012 geltenden Fassung beantragt wurden und die im Jahr 2012 ...
Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 ARegVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Satz 4 mitzuteilen." 9. § 20 Absatz 5 Satz 5 wird aufgehoben. 10. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter ... ersetzt und die Angabe „, 23 Abs. 6 und § 25" durch die Wörter „und § 23 Absatz 6" ersetzt. 12. § 27 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: ... für Kapitalkosten der Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen (1) § 23 Absatz 1 bis 5 ist für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber ab der fünften ... nicht mehr anzuwenden. (2) Bis zum Ablauf der vierten Regulierungsperiode ist § 23 für die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber nur noch nach Maßgabe der ... 3 bis 5 anzuwenden. Genehmigungen der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber nach § 23 enden mit Ablauf der vierten Regulierungsperiode. Eine Neubescheidung erfolgt in diesen ... diesen Fällen nicht. (3) Fernleitungsnetzbetreiber können Anträge nach § 23 nur noch bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 stellen. Abweichend von Satz 1 können gestellt ... Regulierungsperiode. (4) Übertragungsnetzbetreiber können Anträge nach § 23 nur noch bis zum 31. März 2022 stellen. Abweichend von Satz 1 können gestellt werden: ... ansetzbaren Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend machen. (5) § 23 Absatz 2a ist ab der vierten Regulierungsperiode nicht mehr anzuwenden. Die für den Zeitraum der ... nicht mehr anzuwenden. Die für den Zeitraum der dritten Regulierungsperiode nach § 23 Absatz 2a aufzulösenden Beträge sind, soweit bereits in der Erlösobergrenze kostenmindernd ... den gesamten Zeitraum der dritten Regulierungsperiode aufzulösenden Beträge nach § 23 Absatz 2a , soweit sie den anteilig im jeweiligen Abzugsbetrag enthaltenen jeweiligen ... bestimmt wird. Eine Erstattung der für den Zeitraum der zweiten Regulierungsperiode nach § 23 Absatz 2a aufzulösenden Beträge ist ausgeschlossen. (6) Betreiber von ... sofern es sich um Investitionen handelt, für die eine Investitionsmaßnahme nach § 23 Absatz 1 durch die Regulierungsbehörde genehmigt wurde." 19. Anlage 1 wird wie folgt ...
Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 10.10.2011 BGBl. I S. 2084
Artikel 1 EnWGKostVÄndV
... nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 8 und § 23 ARegV 500 - 80.000 4.31 Festlegungen nach § 29 Abs. 1 ...
Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 693
Artikel 3 GasNZVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... und 8" eingefügt. b) Die Angabe §§ 19, 21 und 23 Abs. 6" wird durch die Angabe §§ 19, 21, 23 Abs. 6 und § 25" ... §§ 19, 21 und 23 Abs. 6" wird durch die Angabe §§ 19, 21, 23 Abs. 6 und § 25" ersetzt. 5. In § 29 Abs. 1 werden dem Satz 1 folgende ...
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
Artikel 4 EnWVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... 22 ermittelten Effizienzwert anzusetzen (bereinigter Effizienzwert)." 6. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 Satz 3 werden die Wörter ... der Erlösobergrenzen nach § 6 oder als Teil einer Investitionsmaßnahme nach § 23 berücksichtigt wurden, sind nicht berücksichtigungsfähig. (3) Der ...
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
V. v. 14.03.2019 BGBl. I S. 333
Artikel 2 OffUmlBerV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... 6 Absatz 5" durch die Angabe „§ 6 Absatz 4" ersetzt. 5. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten, 8b. zu einer von § 23 Absatz 1a Satz 1 abweichenden Höhe oder Betriebskostenpauschale, soweit dies erforderlich ist, um strukturelle ... angemessen zu berücksichtigen, 8c. zur Höhe der Betriebskostenpauschale nach § 23 Absatz 1a Satz 2 , wobei die tatsächliche Höhe der für die genehmigten Investitionsmaßnahmen ... Absatz 7a eingefügt: „(7a) Ab der dritten Regulierungsperiode ist § 23 nicht mehr anzuwenden auf Offshore-Anbindungsleitungen nach § 17d Absatz 1 und den ... c) Die folgenden Absätze 11 bis 14 werden angefügt: „(11) § 23 Absatz 1 Satz 4 und 5 ist nur für Investitionsmaßnahmen anzuwenden, die nach dem 22. März 2019 erstmalig ... Für alle Investitionsmaßnahmen, die vor dem 31. Dezember 2018 beantragt wurden, findet § 23 Absatz 1 Satz 4 in der bis zum 21. März 2019 geltenden Fassung Anwendung. Bei Investitionsmaßnahmen von ... die vor dem 22. März 2019 über die dritte Regulierungsperiode hinaus nach § 23 Absatz 1 beantragt oder genehmigt wurden, endet der Genehmigungszeitraum mit Ablauf der dritten ... (12) Ab dem 22. März 2019 können bis zu der Festlegung der Pauschale nach § 23 Absatz 1a Satz 2 für den Zeitraum bis zu der vollständigen Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagegüter ... und in Betrieb genommen worden sind, die Grundsätze für Investitionsmaßnahmen nach § 23 . § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 wird bis zum 31. Dezember 2023 in der bis zum 21. März ... genommen worden sind, die Grundsätze für Investitionsmaßnahmen nach § 23. § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 wird bis zum 31. Dezember 2023 in der bis zum 21. März 2019 geltenden Fassung auf diese ...
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261
Artikel 7 GasNZVEV 2010 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... oder Fremdkapitalkosten gelten nicht als volatile Kostenanteile." 7. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt: „8a. zu einer von § 23 Absatz 1 Satz 3 abweichenden Höhe der Betriebskostenpauschale für bestimmte ...
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 786
Artikel 2 LNGFV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 der Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
Artikel 1 2. ARegVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Union zum unmittelbaren Zugriff nicht vorliegen" eingefügt. 16. Nach § 23 Absatz 2a wird folgender Absatz 2b eingefügt: „(2b) Bei der Genehmigung von ... wurden. Handelt es sich um Investitionen, für die eine Investitionsmaßnahme nach § 23 Absatz 6 oder Absatz 7 durch die Regulierungsbehörde genehmigt wurde, ist Satz 1 nicht ... genehmigt wurde, ist Satz 1 nicht anzuwenden. Für Verteilernetze ist § 23 Absatz 2a mit Beginn der dritten Regulierungsperiode nicht mehr anzuwenden. (6) ... Juni 2018 stellen. (7) Ab der dritten Regulierungsperiode sind § 10 sowie § 23 Absatz 6 und 7 für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen nicht mehr ... mehr anzuwenden. Die Wirksamkeit von über die zweite Regulierungsperiode hinaus nach § 23 Absatz 6 oder Absatz 7 genehmigten Investitionsmaßnahmen endet mit Ablauf der dritten ...
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