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§ 19 - Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2590 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771
Geltung ab 01.12.2007, abweichend siehe § 35; FNA: 700-6 Wirtschaftsverwaltung
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§ 19 Erlaubnis



(1) 1Will ein Datenanbieter eine sensitive Anfrage bedienen, bedarf er der Erlaubnis. 2Dies gilt auch, wenn er Daten eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems ohne Anfrage verbreiten will.

(2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 ist zu erteilen, wenn das Verbreiten der Daten im Einzelfall die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet, das friedliche Zusammenleben der Völker nicht und die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland nicht erheblich stört.

(3) Die zuständige Behörde soll über den Antrag auf Erlaubnis spätestens einen Monat nach Eingang entscheiden.

(4) Die Erlaubnis wird unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt.

 
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Zitierungen von § 19 SatDSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 SatDSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SatDSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 SatDSiG Sammelerlaubnis
... will. Die Sammelerlaubnis ergeht unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 und darf nur unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Eine Sammelerlaubnis ...
§ 25 SatDSiG Verfahren (vom 17.07.2020)
... § 10 Satz 1 setzen jeweils einen schriftlichen Antrag voraus. Eine Erlaubnis nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie nach § 20 Satz 1 setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. ...
§ 28 SatDSiG Ordnungswidrigkeiten (vom 17.07.2020)
... Erdfernerkundungssystems oder von Teilen eines solchen übernimmt, b) nach § 19 Abs. 1 Satz 1 eine sensitive Anfrage bedient oder c) nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Daten ohne Anfrage ... b) nach § 19 Abs. 1 Satz 1 eine sensitive Anfrage bedient oder c) nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Daten ohne Anfrage verbreitet, 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 1, 2 ...
§ 34 SatDSiG Übergangsregelung
... als Datenanbieter. Die Pflichten des Datenanbieters nach § 17 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 gelten bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 3 als ...
 
Zitat in folgenden Normen

BAFA Besondere Gebührenverordnung (BAFABGebV)
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4317
Anlage BAFABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... 11 Absatz 1 SatDSiG 1.220 bis 12.203 5 Erlaubnis nach § 19 Absatz 1 SatDSiG   5.1 für Satellitenbilder (zum Beispiel ... 5 für jeden Monat der Laufzeit 7 Prüfung nach § 19 SatDSiG , ob eine Datenfreigabe ohne erneute Erlaubnis auf der Basis bestehender Erlaubnisse ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Artikel 16 EVerwFG Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
... 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „, § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie nach § 20 Satz 1" gestrichen. b) Nach Satz 2 wird ... Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Eine Erlaubnis nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie nach § 20 Satz 1 setzt einen schriftlichen oder elektronischen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gebührenverordnung zum Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiGebV)
V. v. 16.06.2010 BGBl. I S. 807; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 57 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage SatDSiGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis
... 11 Abs. 1 SatDSiG 890 bis 8.850 5 Erlaubnis nach § 19 SatDSiG § 19 Abs. 1 SatDSiG 5.1 Einzelner ... bis 8.850 5 Erlaubnis nach § 19 SatDSiG § 19 Abs. 1 SatDSiG 5.1 Einzelner Datensatz (im Sinne einer ...