Eingangsformel - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (6. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.11.2007 BGBl. I S. 2605 (Nr. 58); Geltung ab 29.11.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 24 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, § 2 Abs. 10 Satz 4 und 7, § 2c Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie § 25a Abs. 4 Satz 3 des Kreditwesengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), von denen § 2 Abs. 10 durch Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe g des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) neu gefasst worden ist, § 2c und § 24 Abs. 4 zuletzt durch Artikel 1 Nr. 6 und 30 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) geändert worden sind und § 25a Abs. 4 durch Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe d des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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