Bekanntmachung - Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2008 (RVBeitrSBek2008 k.a.Abk.)

B. v. 19.11.2007 BGBl. I S. 2611 (Nr. 58)
Geltung ab 29.11.2007; FNA: 8232-58-3 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 158 Abs. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), der durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4637) neu gefasst und zuletzt durch Artikel 259 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2008 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 Prozent.



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