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Artikel 10 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
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Artikel 10 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2010 AkaGrGDV

(2210-1-1)

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2210-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird als Bundesrecht aufgehoben.

 
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Zitierungen von Artikel 10 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 2. BMJBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMJBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 80 2. BMJBBG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 11.12.2008)
... 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 3, 9 Abs. 2, Artikel 10 , 17 Abs. 2, Artikel 64 Nr. 12, in Artikel 77 für Hessen die Nummer 7 und in Artikel 78 Abs. 3 ...