Artikel 14 Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten
(2330-3-4)
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2330-3-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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