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Artikel 20 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
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Artikel 20 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Artikel 20 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. November 2007 BGB § 50, § 50a (neu), § 53

(400-2)

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 16 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 50 durch folgende Angaben ersetzt:

„§ 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation § 50a Bekanntmachungsblatt".

2.
§ 50 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation".

b)
In Absatz 1 Satz 3 wird nach den Wörtern „bestimmte Blatt" der Satzteil „, in Ermangelung eines solchen durch dasjenige Blatt, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hatte" gestrichen.

3.
Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:

„§ 50a Bekanntmachungsblatt

Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat."

4.
In § 53 wird die Angabe „§§ 50 bis 52" durch die Angabe „§§ 50, 51 und 52" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 20 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 2. BMJBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMJBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 3 VVRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614), wird wie folgt geändert: 1. ...