(400-2)
Das
Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel
2 Abs. 16 des Gesetzes vom
19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 50 durch folgende Angaben ersetzt:
„§ 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation § 50a Bekanntmachungsblatt".
- 2.
- § 50 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation".
- b)
- In Absatz 1 Satz 3 wird nach den Wörtern „bestimmte Blatt" der Satzteil „, in Ermangelung eines solchen durch dasjenige Blatt, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hatte" gestrichen.
- 3.
- Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:
„§ 50a Bekanntmachungsblatt
Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat."
- 4.
- In § 53 wird die Angabe „§§ 50 bis 52" durch die Angabe „§§ 50, 51 und 52" ersetzt.
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631