Artikel 27 Aufhebung des Gesetzes über das Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich
(404-15)
Das Gesetz über das Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich vom 16. Juli 1927 (RGBl. 1927 II S. 510; BGBl. III 404-15) wird aufgehoben.
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