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Synopse aller Änderungen des VVG am 11.06.2010
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 11. Juni 2010 durch Artikel 10 des VerbrKredRLUG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des VVG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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VVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 11.06.2010 geltenden Fassung | VVG n.F. (neue Fassung) in der am 11.06.2010 geltenden Fassung durch Artikel 10 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Allgemeiner Teil Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Vertragstypische Pflichten § 2 Rückwärtsversicherung § 3 Versicherungsschein § 4 Versicherungsschein auf den Inhaber § 5 Abweichender Versicherungsschein § 6 Beratung des Versicherungsnehmers § 7 Information des Versicherungsnehmers § 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers § 9 Rechtsfolgen des Widerrufs § 10 Beginn und Ende der Versicherung § 11 Verlängerung, Kündigung § 12 Versicherungsperiode § 13 Änderung von Anschrift und Name § 14 Fälligkeit der Geldleistung § 15 Hemmung der Verjährung § 16 Insolvenz des Versicherers § 17 Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen § 18 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten § 19 Anzeigepflicht § 20 Vertreter des Versicherungsnehmers § 21 Ausübung der Rechte des Versicherers § 22 Arglistige Täuschung § 23 Gefahrerhöhung § 24 Kündigung wegen Gefahrerhöhung § 25 Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung § 26 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung § 27 Unerhebliche Gefahrerhöhung § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit § 29 Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit § 30 Anzeige des Versicherungsfalles § 31 Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers § 32 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 3 Prämie § 33 Fälligkeit § 34 Zahlung durch Dritte § 35 Aufrechnung durch den Versicherer § 36 Leistungsort § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie § 39 Vorzeitige Vertragsbeendigung § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung § 41 Herabsetzung der Prämie § 42 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 4 Versicherung für fremde Rechnung § 43 Begriffsbestimmung § 44 Rechte des Versicherten § 45 Rechte des Versicherungsnehmers § 46 Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem § 47 Kenntnis und Verhalten des Versicherten § 48 Versicherung für Rechnung wen es angeht" Abschnitt 5 Vorläufige Deckung § 49 Inhalt des Vertrags § 50 Nichtzustandekommen des Hauptvertrags § 51 Prämienzahlung § 52 Beendigung des Vertrags Abschnitt 6 Laufende Versicherung § 53 Anmeldepflicht § 54 Verletzung der Anmeldepflicht § 55 Einzelpolice § 56 Verletzung der Anzeigepflicht § 57 Gefahränderung § 58 Obliegenheitsverletzung Abschnitt 7 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Beratungspflichten § 59 Begriffsbestimmungen § 60 Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers § 61 Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers § 62 Zeitpunkt und Form der Information § 63 Schadensersatzpflicht § 64 Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers § 65 Großrisiken § 66 Sonstige Ausnahmen § 67 Abweichende Vereinbarungen § 68 Versicherungsberater Unterabschnitt 2 Vertretungsmacht § 69 Gesetzliche Vollmacht § 70 Kenntnis des Versicherungsvertreters § 71 Abschlussvollmacht § 72 Beschränkung der Vertretungsmacht § 73 Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler Kapitel 2 Schadensversicherung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 74 Überversicherung § 75 Unterversicherung § 76 Taxe § 77 Mehrere Versicherer § 78 Haftung bei Mehrfachversicherung § 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung § 80 Fehlendes versichertes Interesse § 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 82 Abwendung und Minderung des Schadens § 83 Aufwendungsersatz § 84 Sachverständigenverfahren § 85 Schadensermittlungskosten § 86 Übergang von Ersatzansprüchen § 87 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 2 Sachversicherung § 88 Versicherungswert § 89 Versicherung für Inbegriff von Sachen § 90 Erweiterter Aufwendungsersatz § 91 Verzinsung der Entschädigung § 92 Kündigung nach Versicherungsfall § 93 Wiederherstellungsklausel § 94 Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern § 95 Veräußerung der versicherten Sache § 96 Kündigung nach Veräußerung § 97 Anzeige der Veräußerung § 98 Schutz des Erwerbers § 99 Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts Teil 2 Einzelne Versicherungszweige Kapitel 1 Haftpflichtversicherung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 100 Leistung des Versicherers § 101 Kosten des Rechtsschutzes § 102 Betriebshaftpflichtversicherung § 103 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 104 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers § 105 Anerkenntnis des Versicherungsnehmers § 106 Fälligkeit der Versicherungsleistung § 107 Rentenanspruch § 108 Verfügung über den Freistellungsanspruch § 109 Mehrere Geschädigte § 110 Insolvenz des Versicherungsnehmers § 111 Kündigung nach Versicherungsfall § 112 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 2 Pflichtversicherung § 113 Pflichtversicherung § 114 Umfang des Versicherungsschutzes § 115 Direktanspruch § 116 Gesamtschuldner § 117 Leistungspflicht gegenüber Dritten § 118 Rangfolge mehrerer Ansprüche § 119 Obliegenheiten des Dritten § 120 Obliegenheitsverletzung des Dritten § 121 Aufrechnung gegenüber Dritten § 122 Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache § 123 Rückgriff bei mehreren Versicherten § 124 Rechtskrafterstreckung Kapitel 2 Rechtsschutzversicherung § 125 Leistung des Versicherers § 126 Schadensabwicklungsunternehmen § 127 Freie Anwaltswahl § 128 Gutachterverfahren § 129 Abweichende Vereinbarungen Kapitel 3 Transportversicherung § 130 Umfang der Gefahrtragung § 131 Verletzung der Anzeigepflicht § 132 Gefahränderung § 133 Vertragswidrige Beförderung § 134 Ungeeignete Beförderungsmittel § 135 Aufwendungsersatz § 136 Versicherungswert § 137 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 138 Haftungsausschluss bei Schiffen § 139 Veräußerung der versicherten Sache oder Güter § 140 Veräußerung des versicherten Schiffes § 141 Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme Kapitel 4 Gebäudefeuerversicherung § 142 Anzeigen an Hypothekengläubiger § 143 Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern § 144 Kündigung des Versicherungsnehmers § 145 Übergang der Hypothek § 146 Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers § 147 Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers § 148 Andere Grundpfandrechte § 149 Eigentümergrundpfandrechte Kapitel 5 Lebensversicherung § 150 Versicherte Person § 151 Ärztliche Untersuchung § 152 Widerruf des Versicherungsnehmers § 153 Überschussbeteiligung § 154 Modellrechnung § 155 Jährliche Unterrichtung § 156 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person § 157 Unrichtige Altersangabe § 158 Gefahränderung § 159 Bezugsberechtigung § 160 Auslegung der Bezugsberechtigung § 161 Selbsttötung § 162 Tötung durch Leistungsberechtigten § 163 Prämien- und Leistungsänderung § 164 Bedingungsanpassung § 165 Prämienfreie Versicherung § 166 Kündigung des Versicherers § 167 Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes § 168 Kündigung des Versicherungsnehmers § 169 Rückkaufswert § 170 Eintrittsrecht § 171 Abweichende Vereinbarungen Kapitel 6 Berufsunfähigkeitsversicherung § 172 Leistung des Versicherers § 173 Anerkenntnis § 174 Leistungsfreiheit § 175 Abweichende Vereinbarungen § 176 Anzuwendende Vorschriften § 177 Ähnliche Versicherungsverträge Kapitel 7 Unfallversicherung § 178 Leistung des Versicherers § 179 Versicherte Person § 180 Invalidität § 181 Gefahrerhöhung § 182 Mitwirkende Ursachen § 183 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 184 Abwendung und Minderung des Schadens § 185 Bezugsberechtigung § 186 Hinweispflicht des Versicherers § 187 Anerkenntnis § 188 Neubemessung der Invalidität § 189 Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten § 190 Pflichtversicherung § 191 Abweichende Vereinbarungen Kapitel 8 Krankenversicherung § 192 Vertragstypische Leistungen des Versicherers § 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht § 194 Anzuwendende Vorschriften § 195 Versicherungsdauer § 196 Befristung der Krankentagegeldversicherung § 197 Wartezeiten § 198 Kindernachversicherung § 199 Beihilfeempfänger § 200 Bereicherungsverbot § 201 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 202 Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten § 203 Prämien- und Bedingungsanpassung § 204 Tarifwechsel § 205 Kündigung des Versicherungsnehmers § 206 Kündigung des Versicherers § 207 Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses § 208 Abweichende Vereinbarungen Teil 3 Schlussvorschriften § 209 Rückversicherung, Seeversicherung § 210 Großrisiken, laufende Versicherung § 211 Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen § 212 Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit § 213 Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten § 214 Schlichtungsstelle § 215 Gerichtsstand § 216 Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) Anlage (zu § 8 Abs. 5 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung |
§ 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers | |
(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. | (1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. |
(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind: 1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und | |
2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Die Belehrung genügt den Anforderungen des Satzes 1 Nr. 2, wenn das vom Bundesministerium der Justiz auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 veröffentlichte Muster verwendet wird. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer. | 2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer. |
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht 1. bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat, 2. bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 3. bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 4. bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinn des § 210 Absatz 2. | |
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die von beiden Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. | Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. |
(4) Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist abweichend von Absatz 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung auch der in § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Pflichten. | |
(5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Inhalt und Gestaltung der dem Versicherungsnehmer nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 mitzuteilenden Belehrung über das Widerrufsrecht festzulegen. | (5) Die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 zu erteilende Belehrung genügt den dort genannten Anforderungen, wenn das Muster der Anlage zu diesem Gesetz in Textform verwendet wird. Der Versicherer darf unter Beachtung von Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Format und Schriftgröße von dem Muster abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Versicherers anbringen. |
§ 33 Fälligkeit | |
(1) Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. | (1) Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. |
(2) Ist die Prämie zuletzt vom Versicherer eingezogen worden, ist der Versicherungsnehmer zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. | |
Anlage (neu) | Anlage (zu § 8 Abs. 5 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung |
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14] [1] Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben [2]. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: [3] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um [einen Betrag in Höhe von...] [4]. [5] Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. (Ort), (Datum), (Unterschrift des Versicherungsnehmers) [6] Gestaltungshinweise: [1] Für die Lebensversicherung lautet der Klammerzusatz: '30'. [2] Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist vor dem Punkt am Satzende Folgendes einzufügen: ', jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche'. [3] Hier sind einzusetzen: Name/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Versicherungsnehmer eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Versicherer erhält, auch eine Internet-Adresse. [4] Der Betrag kann auch in anderen Unterlagen, z. B. im Antrag, ausgewiesen sein; dann lautet der Klammerzusatz je nach Ausgestaltung: 'den im Antrag/im... auf Seite.../unter Ziffer... ausgewiesenen Betrag'. [5] Bei der Lebensversicherung ist ggf. folgender Satz einzufügen: 'Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus.' [6] Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Falle sind diese Angaben entweder durch die Wörter 'Ende der Widerrufsbelehrung' oder durch die Wörter 'Ihr(e) [einsetzen: Firma des Versicherers]' zu ersetzen. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7966/v162970-2010-06-11.htm