Artikel 12 - Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVRG k.a.Abk.)

Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 12 ändert mWv. 1. Januar 2008 VVG GebVersÜblG

(1) Artikel 5 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 25. April 2006 in Kraft. In Artikel 1 tritt § 7 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes am Tag nach der Verkündung**) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2008 in Kraft.

Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7632-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 43 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378), dieses wiederum geändert durch Artikel 10 dieses Gesetzes;

2.
*) die Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7632-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung;

3.
*) die Dritte Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7632-1-3, veröffentlichten bereinigten Fassung;

4.
*) die Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7632-3, veröffentlichten bereinigten Fassung;

5.
das Gesetz zur Überleitung landesrechtlicher Gebäudeversicherungsverhältnisse vom 22. Juli 1993 (BGBl. I S. 1282, 1286).

(2) Artikel 11 dieses Gesetzes tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.:
Diese Verordnungen wurden bereits durch die Artikel 188, 189 und 190 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) mWv 25. April 2006 aufgehoben.


**)
Die Verkündung erfolgte am 29. November 2007.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed