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Artikel 41 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe (HeilbAnerkRUG k.a.Abk.)

Artikel 41 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Dezember 2007.

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