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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes (1. PersAnpassGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Dezember 2007.

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