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Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See (1. GGVSeeÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 5 sowie § 7a, des § 5 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 und des § 5 Abs. 5 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1998 (BGBl. I S. 3114), von denen § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2 und 5 und § 7a zuletzt durch Artikel 294 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung der in § 7a des Gefahrgutbeförderungsgesetzes genannten Verbände, Sicherheitsbehörden und -organisationen: