Artikel 4 - Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG)

G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2830 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.06.2008 BGBl. I S. 1074
Geltung ab 18.12.2007, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Aufhebung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern


Artikel 4 ändert mWv. 18. Dezember 2007 AusÜbsInvFHG

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern vom 5. Juli 1990 (BGBl. I S. 1347) wird aufgehoben.



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