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Artikel 5 - Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG)

G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2830 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.06.2008 BGBl. I S. 1074
Geltung ab 18.12.2007, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Artikel 1 Nr. 2, 3 Buchstabe a bis d, Nr. 5, 6 sowie 7 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Das Gesetz im Übrigen tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.



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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Dezember 2007.



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Frühere Fassungen von Artikel 5 HKStAufhG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes
vom 24.06.2008 BGBl. I S. 1074

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 HKStAufhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 HKStAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HKStAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes
G. v. 24.06.2008 BGBl. I S. 1074
Artikel 1 HKStAufhGÄndG Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes
... Artikel 5 Satz 2 des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2830) wird die ...