interne Verweise§ 14 RDG Widerruf der Registrierung (vom 01.01.2025) ... nachträglich eintritt oder die registrierte Person beharrlich Änderungsmitteilungen nach § 13 Absatz 4 Satz 1 oder Mitteilungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 oder 2 unterlässt, 2. wenn die ... Person beharrlich Änderungsmitteilungen nach § 13 Absatz 4 Satz 1 oder Mitteilungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 oder 2 unterlässt, 2. wenn die registrierte Person keine Berufshaftpflichtversicherung ...
§ 15 RDG Vorübergehende Rechtsdienstleistungen (vom 01.01.2025) ... im Rechtsdienstleistungsregister, falls eine solche erteilt werden soll. § 13 Absatz 4 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Meldung ist jährlich zu wiederholen, wenn die Person oder ...
§ 20 RDG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2025) ... (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 13 Absatz 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Satz ... mit § 15 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Satz 2, entgegen § 13 Absatz 5 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 13a Absatz 2 eine Mitteilung nicht, nicht ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV)V. v. 19.06.2008 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
Artikel 2 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840, 2846; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 1 RDGEG Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz (vom 01.01.2025) ... Rechtsanwaltskammer sind, können unter Vorlage ihrer Erlaubnisurkunde die Registrierung nach § 13 des Rechtsdienstleistungsgesetzes beantragen. (2) Behördliche Erlaubnisse zur Besorgung fremder ... Bundesrechtsanwaltsordnung auf eigenen Antrag widerrufen wird, können die Registrierung nach § 13 des Rechtsdienstleistungsgesetzes beantragen. Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Widerruf gestellt, ... Registrierung diese Gebiete ausdrücklich umfasst. (4) Abweichend von § 13 des Rechtsdienstleistungsgesetzes prüft das Bundesamt für Justiz vor der Registrierung nur, ob eine ausreichende ...
Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV)
V. v. 19.06.2008 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 6 RDV Registrierungsverfahren (vom 01.01.2021) ... Anträge nach § 13 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind in Textform zu stellen. Dabei ist anzugeben, für welchen Bereich oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3415
Artikel 3 RDMaÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... sein." 5. § 10 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. 6. § 13 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... „Abs. 3 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 4 Satz 1 oder Mitteilungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 oder 2" ersetzt. b) In Nummer 3 werden die Wörter „oder Darlegungs- ... und werden nach den Wörtern „Absatz 7 Satz 2," die Wörter „entgegen § 13 Absatz 5 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2," ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 1 RDAufStG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... In Absatz 5 wird das Wort „mit" durch das Wort „ohne" ersetzt. 6. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... „Im Rechtsdienstleistungsregister werden unter Angabe der nach § 9 Absatz 1 Satz 1, § 13 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder § 15 Absatz 2 Satz 1 zuständigen Behörde und des Datums der jeweiligen ...
Artikel 2 RDAufStG Weitere Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... 1. In der Inhaltsübersicht werden den Angaben zu den §§ 12, 13 , 16, 17 und 18 jeweils ein Semikolon und das Wort „Verordnungsermächtigung" ... 5 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz" gestrichen. 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Semikolon und das ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 6 AnwBerRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... einen mindestens sechsmonatigen Anpassungslehrgang nachgewiesen werden." 6. In § 13 Absatz 1 Satz 4 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2 Nr. 1" durch die ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „der nach § 13 Abs. 1 Satz 2 " durch die Wörter „einer nach § 19" ersetzt. bb) Nach Satz ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 1 InkaRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... oder sie einer dieser Maßnahmen durch einen Verzicht zuvorgekommen ist,". 5. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... nach § 15" eingefügt. 6. Nach § 13 werden die folgenden §§ 13a bis 13d eingefügt: „§ 13a ... aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 1, § 13 Absatz 1 Satz 1 oder ... 9 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 1, § 13 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder § 15 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. bbb) Nummer 1 Buchstabe e wird durch ... ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 1, § 13 Absatz 1 Satz 1 oder ... 9 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 1, § 13 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder § 15 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 11. § 18 ... 1 und 2 werden durch die folgenden Nummern 1 bis 3 ersetzt: „1. entgegen § 13 Absatz 3 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Satz ...
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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