Tools:
Update via:
Frühere Fassungen von § 5 RDGEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 16.03.2023 | Artikel 6 Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64 |
aktuell vorher | 01.10.2021 | Artikel 7 Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 BGBl. I S. 3320 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 110 FGG-Reformgesetz (FGG-RG) vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 |
aktuell vorher | 17.06.2008 | Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vom 12.06.2008 BGBl. I S. 1000 |
aktuell | vor 17.06.2008 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7994/al153039.htm