Zitierungen von § 3 EinsatzWVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EinsatzWVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinsatzWVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EinsatzWVG Schutzzeit (vom 06.03.2025)
... gesundheitlichen Schädigung oder 2. Leistungen zur beruflichen Qualifizierung nach § 3 oder anderen Gesetzen benötigen, um die Aufnahme der bisherigen beruflichen ... nicht mehr erreicht werden können. Außer in den Fällen des § 3 Absatz 3 Satz 3 endet die Schutzzeit spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach ... 3 endet die Schutzzeit spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3 . Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in ...
§ 20 EinsatzWVG Zum Bund abgeordnete Beschäftigte (vom 26.07.2012)
... oder Arbeitsverhältnis weiterverwendet werden können, haben Ansprüche nach § 3. Sie haben mit Beendigung ihres bisherigen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses einen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 32 SEG Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
... zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 6 bis 10 des Soldatenversorgungsgesetzes, nach § 3 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes und nach diesem Gesetz können bei Vorliegen der anerkannten Schädigungsfolge ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BwEinsatzBerStG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
...  § 1 Begriffsbestimmung § 2 Anwendungsbereich § 3 Berufliche Qualifizierung § 4 Schutzzeit § 5 Einbeziehung in ...

Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 13 BwESuÄndG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... 4 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Außer in den Fällen des § 3 Absatz 3 Satz 3 endet die Schutzzeit spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach ... 3 endet die Schutzzeit spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3 ." 2. § 6 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...


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