interne Verweise§ 4 EinsatzWVG Schutzzeit (vom 06.03.2025) ... gesundheitlichen Schädigung oder 2. Leistungen zur beruflichen Qualifizierung nach § 3 oder anderen Gesetzen benötigen, um die Aufnahme der bisherigen beruflichen ... nicht mehr erreicht werden können. Außer in den Fällen des § 3 Absatz 3 Satz 3 endet die Schutzzeit spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach ... 3 endet die Schutzzeit spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3 . Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in ...
Zitat in folgenden NormenSoldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 13 BwESuÄndG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ... 4 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Außer in den Fällen des § 3 Absatz 3 Satz 3 endet die Schutzzeit spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach ... 3 endet die Schutzzeit spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3 ." 2. § 6 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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