interne Verweise§ 9 EinsatzWVG Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (vom 01.01.2025) ... Die Versorgung Einsatzgeschädigter nach § 1 Nr. 1, die sich in einer Schutzzeit nach § 4 befinden und nicht nach § 7 oder § 8 weiterverwendet werden, sowie ihrer Hinterbliebenen ... des Soldatenversorgungsgesetzes entsprechend herabgesetzt. 4. Endet die Schutzzeit nach § 4 bei einer Soldatin auf Zeit oder einem Soldaten auf Zeit vor Ablauf der Zeit, für die sie ... der Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 1, die während der Schutzzeit nach § 4 verstorben sind, unbeachtlich einer Wehrdienstzeit von mindestens sechs Jahren und hinsichtlich ...
§ 12 EinsatzWVG Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung (vom 06.03.2025) ... nach § 1 Nr. 4 werden bis zum Ende der Schutzzeit verlängert. Leistungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sind sachliche Gründe einer weiteren Befristung von Arbeitsverträgen. (2) ... nicht behindert, 3. die Einstellung nicht das Erreichen eines der Ziele des § 4 Abs. 1 erwarten lässt, 4. Einsatzversorgung nach § 90 des ...
§ 17 EinsatzWVG Erstattungsanspruch ... einer oder einem Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 5 nach Maßgabe der §§ 4 und 5 fortführt, ohne nach diesen Vorschriften hierzu verpflichtet zu sein, hat er Anspruch ...
§ 18 EinsatzWVG Entschädigung (vom 09.08.2019) ... nicht fortgewährt werden. (2) Beeinträchtigt der Bezug von Leistungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 den beruflichen Werdegang von Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 5, erhalten diese einen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BwEinsatzBerStG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ... § 2 Anwendungsbereich § 3 Berufliche Qualifizierung § 4 Schutzzeit § 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen ... § 23 Zuständiger Geschäftsbereich". 2. Dem § 4 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Schutzzeit beginnt mit der Feststellung ... 4. In § 12 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „im Sinne des § 4 Absatz 1" durch die Wörter „nach § 4 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. ... die Wörter „im Sinne des § 4 Absatz 1" durch die Wörter „nach § 4 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 5. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: ... 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 und § 18 Absatz 2 wird jeweils die Angabe „ § 4 Absatz 1" durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 1" ... 18 Absatz 2 wird jeweils die Angabe „§ 4 Absatz 1" durch die Wörter „ § 4 Absatz 1 Satz 1" ...
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
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