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Zitierungen von § 6 EinsatzWVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EinsatzWVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinsatzWVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 EinsatzWVG Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat (vom 05.04.2017)
... zu beenden, treten sie zu diesem Zeitpunkt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 ein. In den Fällen des Satzes 2 gelten die §§ 37 und 38 des ...
§ 8 EinsatzWVG Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (vom 05.04.2017)
... und kein Fall des § 7 Abs. 2 vorliegt. Bei Einstellungen nach Satz 1 Nr. 2 gilt § 6 Abs. 3 Nr. 3 für andere als das dort bezeichnete Wehrdienstverhältnis entsprechend. (2) ...
§ 9 EinsatzWVG Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (vom 09.08.2019)
... 1. Wer aus einem Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit nach § 6 in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art eintritt, erhält die Leistungen der ... wenn auch das Wehrdienstverhältnis besonderer Art endet. 2. Wer nach § 6 in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art eintritt, erwirbt dadurch keine Ansprüche auf ... Soldatenversorgungsgesetzes. 3. Durch ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 ist der Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst nach § 5 Abs. 5 des ...
§ 10 EinsatzWVG Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung (vom 09.08.2019)
... zuletzt wahrgenommenen Amtes in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen. § 6 Abs. 6 gilt entsprechend. Satz 1 gilt nicht, wenn 1. die gesundheitliche ...
§ 12 EinsatzWVG Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung (vom 09.08.2019)
... im Sinne von Absatz 1 aufgrund des seinerzeitigen Vertragsinhaltes einzustellen. § 6 Abs. 6 gilt entsprechend. Satz 1 gilt nicht, wenn 1. die gesundheitliche ...
§ 16 EinsatzWVG Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks (vom 05.04.2017)
... erst nach Beendigung dieses Beschäftigungsverhältnisses erkannt worden ist. § 6 Abs. 6 und § 10 Abs. 2 gelten entsprechend. ...
§ 22 EinsatzWVG Übergangsregelung (vom 23.05.2015)
... vor dem 18. Dezember 2007 geendet hat oder beendet worden ist, ist es 1. abweichend von § 6 Absatz 5 Satz 1 , § 10 Absatz 2 Satz 1 und § 12 Absatz 2 Satz 1 unerheblich, wann die Schädigung ... 2 Satz 1 unerheblich, wann die Schädigung erkannt worden ist, 2. abweichend von § 6 Absatz 6 Satz 3 unerheblich, ob seit dem schädigenden Ereignis mehr als zehn Jahre vergangen sind. ...
Zitat in folgenden Normen
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 40 DEÜV Zeiten des Wehr- und Zivildienstes (vom 01.01.2023)
... oder Dienstbezüge auf Grund eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes erhalten. § 38 Abs. 4 gilt entsprechend. (3) (aufgehoben) (4) ...
RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung (RVWZPauschBeitrV)
V. v. 21.12.1998 BGBl. I S. 3831; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 1 RVWZPauschBeitrV Geltungsbereich (vom 18.12.2007)
... leisten (Dienstleistende) oder sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes befinden und nach § 3 Satz 1 Nr. 2 oder 2a des Sechsten ...
§ 2 RVWZPauschBeitrV Beitragsberechnung (vom 01.01.2020)
... Dienstbezüge auf Grund eines versicherten Wehrdienstverhältnisses besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes erhalten: Beitrag = Summe der Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge x ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 42a SVG Versorgung nach Einsatzunfall der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Unterabschnitt des Soldatengesetzes leisten (vom 09.08.2019)
... des Soldatengesetzes leistet oder sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes befindet, an den Folgen eines Einsatzunfalls nach § 63c Absatz 2, den er während dieses ...
§ 82 SVG Heilbehandlung in besonderen Fällen (vom 09.08.2019)
... nach § 6d des Wehrpflichtgesetzes oder ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes anschließt. Für Personen, die auf Grund freiwilliger Verpflichtung an einer ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 58 SVG Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
... des Soldatengesetzes leistet oder sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes befindet, an den Folgen eines Einsatzunfalls nach § 87 Absatz 2, den sie oder er während ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 25 SGB III Beschäftigte (vom 01.07.2020)
... 1 und 2 gelten auch für Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes , wenn sie den Einsatzunfall in einem Versicherungspflichtverhältnis erlitten ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 25 SGB XI Familienversicherung (vom 01.10.2022)
... Dies gilt auch für Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 16 SGB V Ruhen des Anspruchs (vom 01.01.2023)
... Soldatengesetzes leisten, 2a. in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stehen, 3. nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben ...
§ 193 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst (vom 18.12.2007)
... gilt auch für Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes, wenn sie den Einsatzunfall in einem ... 1 Nr. 3. (5) Die Zeit in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes gilt nicht als Beschäftigung im Sinne von § 5 Abs. ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 3 SGB VI Sonstige Versicherte (vom 01.01.2024)
... leisten, 2a. in der sie sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes befinden, wenn sich der Einsatzunfall während einer Zeit ereignet hat, in der sie nach Nummer ...
§ 58 SGB VI Anrechnungszeiten (vom 01.01.2023)
... Wehrdienst oder Zivildienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes unterbrochen ist; dies gilt nicht für Zeiten nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des ...
§ 166 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (vom 01.01.2024)
... 1b. bei Personen, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes versichert sind, die daraus gewährten Dienstbezüge in dem Umfang, in dem sie bei ...
§ 170 SGB VI Beitragstragung bei sonstigen Versicherten (vom 01.01.2024)
... des Soldatenversorgungsgesetzes, Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes und für Kindererziehungszeiten vom Bund, 2. bei Personen, die a) ...
§ 178 SGB VI Verordnungsermächtigung (vom 18.12.2007)
... der Beiträge für Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes, 2. die Verteilung des Gesamtbetrags auf die ...
Wehrsoldgesetz (WSG)
Artikel 16 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1158; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 8 WSG Entlassungsgeld (vom 23.12.2023)
... Entlassung gilt auch der Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes . (2) Das Entlassungsgeld beträgt für jeden Monat des freiwilligen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 7 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... dem Soldatenversorgungsgesetz, Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes und für Kindererziehungszeiten vom Bund,". 18. ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BwEinsatzBerStG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten § 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art § 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin ...
Artikel 26 BwEinsatzBerStG Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
... oder Dienstbezüge auf Grund eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ...
Artikel 29 BwEinsatzBerStG Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... des Soldatenversorgungsgesetzes, Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes und für Kindererziehungszeiten vom Bund,". 5. Nach § 176a wird folgender ...
Artikel 30 BwEinsatzBerStG Änderung der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung
... Dienstbezüge auf Grund eines versicherten Wehrdienstverhältnisses besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes erhalten: Beitrag = Summe der Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge x ...
Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Soldatengesetzes leistet oder sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes befindet, an den Folgen eines Einsatzunfalls nach § 63c ...
Artikel 3 EinsatzVVerbG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 6 Satz 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „sechs" ersetzt. ... 18. Dezember 2007 geendet hat oder beendet worden ist, ist es 1. abweichend von § 6 Absatz 5 Satz 1, § 10 Absatz 2 Satz 1 und § 12 Absatz 2 Satz 1 unerheblich, wann die ... 1 unerheblich, wann die Schädigung erkannt worden ist, 2. abweichend von § 6 Absatz 6 Satz 3 unerheblich, ob seit dem schädigenden Ereignis mehr als zehn Jahre vergangen ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 40 SVReformG Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... beziehen, Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes und für Kindererziehungszeiten vom Bund,". b) In Nummer 2 Buchstabe b werden ...
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 30 SchriftVG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... In § 6 Absatz 5 Satz 1 , § 7 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 Satz 1, § 11 Absatz 1 ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 5 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrsoldgesetzes
... des Satzes 1 gilt auch der Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes. § 7 Absatz 3 gilt entsprechend. (2) Das ...
Artikel 8 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... § 6d des Wehrpflichtgesetzes oder ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Wehrsoldgesetz (WSG)
neugefasst durch B. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1718; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 9 WSG Entlassungsgeld (vom 01.11.2015)
... des Satzes 1 gilt auch der Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes. § 7 Absatz 3 gilt entsprechend. ...
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