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Zitierungen von § 20 EinsatzWVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 EinsatzWVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinsatzWVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 EinsatzWVG Übergangsregelung (vom 23.05.2015)
...  (4) Ist der Anspruch auf eine einmalige Unfallentschädigung nach § 20 Absatz 4 oder Absatz 5 in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum 12. Dezember 2011 entstanden, beträgt die ... 2002 bis zum 12. Dezember 2011 entstanden, beträgt die Entschädigung 1. nach § 20 Absatz 4.150.000 Euro, 2. nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 2 ... die Entschädigung 1. nach § 20 Absatz 4.150.000 Euro, 2. nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 2 Nummer 1 des Beamtenversorgungsgesetzes ... mit § 43 Absatz 2 Nummer 1 des Beamtenversorgungsgesetzes 100.000 Euro, 3. nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 2 Nummer 2 des Beamtenversorgungsgesetzes ... mit § 43 Absatz 2 Nummer 2 des Beamtenversorgungsgesetzes 40.000 Euro, 4. nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 2 Nummer 3 des Beamtenversorgungsgesetzes ... 20.000 Euro. Aus gleichem Anlass bereits gewährte Leistungen nach § 20 Absatz 4 oder Absatz 5 sind ...
§ 23 EinsatzWVG Zuständiger Geschäftsbereich (vom 27.06.2020)
... des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, 3. in den Fällen des § 20 in dem Geschäftsbereich, in den die Einsatzgeschädigten zum Zeitpunkt des Einsatzunfalls ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BwEinsatzBerStG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes § 20 Zum Bund abgeordnete Beschäftigte § 20a Bezugspersonen Abschnitt ... durch die Wörter „nach § 4 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 5. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Bezugspersonen  ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 6 BwRefBeglG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... (BGBl. I S. 2458) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 20 Absatz 5 werden die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 ... „(4) Ist der Anspruch auf eine einmalige Unfallentschädigung nach § 20 Absatz 4 oder Absatz 5 in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum 12. Dezember 2011 entstanden, ... zum 12. Dezember 2011 entstanden, beträgt die Entschädigung 1. nach § 20 Absatz 4 150.000 Euro, 2. nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit ... Entschädigung 1. nach § 20 Absatz 4 150.000 Euro, 2. nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 2 Nummer 1 des ... 43 Absatz 2 Nummer 1 des Beamtenversorgungsgesetzes 100.000 Euro, 3. nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 2 Nummer 2 des ... § 43 Absatz 2 Nummer 2 des Beamtenversorgungsgesetzes 40.000 Euro, 4. nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 2 Nummer 3 des ... 20.000 Euro. Aus gleichem Anlass bereits gewährte Leistungen nach § 20 Absatz 4 oder Absatz 5 sind ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 3 EinsatzVVerbG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... Absatz 1 werden die Wörter „und weiterverwendet" gestrichen. 7. § 20 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: ... des Bundesministeriums des Innern, 3. in den Fällen des § 20 in dem Geschäftsbereich, in den die Einsatzgeschädigten zum Zeitpunkt des Einsatzunfalls ...