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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (1. BNatSchGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 1 Nr. 1 bis 6 dieses Gesetzes tritt an dem Tag des sechsten auf den Monat des der Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, dessen Zahl mit der des Tages der Verkündung übereinstimmt, oder, wenn es einen solchen Kalendertag nicht gibt, am ersten Tag des darauf folgenden Kalendermonats. Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Dezember 2007.
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