Tools:
Update via:
§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaborant/zur Textillaborantin (TextLabAusbV k.a.Abk.)
§ 4 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8/a39.htm