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Artikel 6 - Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (2. JGGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Strafvollzugsvergütungsordnung


Artikel 6 ändert mWv. 1. Januar 2008 StVollzVergO § 1, § 3, § 5

Die Strafvollzugsvergütungsordnung vom 11. Januar 1977 (BGBl. I S. 57) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „(§ 43 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 43 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes)" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „§ 43 Abs. 1 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 2 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" ersetzt.

c)
In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „§ 43 Abs. 2 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 3 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" ersetzt.

2.
In § 3 werden die Wörter „§ 43 Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 4 des Strafvollzugsgesetzes" ersetzt.

3.
§ 5 wird aufgehoben.