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Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (2. FVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes



Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1457), wird wie folgt geändert:

1.
In § 47 werden die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates" gestrichen.

2.
Die Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) wird wie folgt geändert:

a)
In der Besoldungsgruppe A 16 werden die Amtsbezeichnung „Finanzpräsident" und der Fußnotenhinweis „ 7)" gestrichen.

b)
In der Besoldungsgruppe B 2 werden

aa)
nach den Amtsbezeichnungen „Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident" und dem Zusatz „- als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer Mittel- oder Oberbehörde des Bundes oder eines Landes, 5) bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -" der Zusatz „- als Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, sofern er für seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreter des Finanzpräsidenten ist -" gestrichen,

bb)
die Amtsbezeichnung „Finanzpräsident" und der Fußnotenhinweis „ 9)" gestrichen und

cc)
die Fußnote „ 9)" aufgehoben.

c)
In der Besoldungsgruppe B 3 werden

aa)
vor der Amtsbezeichnung „Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund" die Amtsbezeichnung „Abteilungsdirektor" und die Zusätze „- als der ständige Vertreter des Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung -" und „- als der ständige Vertreter des Präsidenten einer Bundesfinanzdirektion -" eingefügt,

bb)
die Amtsbezeichnung „Direktor des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung" gestrichen,

cc)
die Amtsbezeichnung „Finanzpräsident" und der Fußnotenhinweis „ 7)" gestrichen und

dd)
in der Fußnote „ 7)" der erste Halbsatz „Als Vertreter eines Oberfinanzpräsidenten in Besoldungsgruppe B 6 oder B 7;" gestrichen und der Anfangsbuchstabe des nachfolgenden Wortes „soweit" großgeschrieben.

d)
In der Besoldungsgruppe B 5 werden

aa)
die Amtsbezeichnung „Oberfinanzpräsident" und der Fußnotenhinweis „ 6)" gestrichen und

bb)
die Fußnote „ 6)" aufgehoben.

e)
In der Besoldungsgruppe B 6 werden

aa)
die Amtsbezeichnung „Oberfinanzpräsident" und der Fußnotenhinweis „ 13)" gestrichen,

bb)
die Fußnote „ 13)" aufgehoben,

cc)
nach der Amtsbezeichnung „Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung" die Amtsbezeichnung „Präsident des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung" eingefügt und

dd)
nach der Amtsbezeichnung „Präsident des Zollkriminalamtes" die Amtsbezeichnung „Präsident einer Bundesfinanzdirektion" eingefügt.

f)
In der Besoldungsgruppe B 7 werden

aa)
die Amtsbezeichnung „Oberfinanzpräsident" und der Fußnotenhinweis „ 3)" gestrichen und

bb)
die Fußnote „ 3)" aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. FVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970
Eingangsformel 8. EZulVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) geändert worden ist, in Verbindung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434
Bekanntmachung NBBesG
... 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1457), 22. den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897), 23. den am 1. Januar 2008 in ...

Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 2 LwForschNOG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) geändert worden ist, wird wie folgt ...