Artikel 22 - Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts (BVGuSozEntsRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 22 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 17 Nr. 8 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1997 in Kraft.

(3) Artikel 17 Nr. 8 Buchstabe b tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1998 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a und Nr. 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa sowie Artikel 18 Nr. 24 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.

(5) Artikel 17 Nr. 2 Buchstabe c tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft.

(6) Artikel 18 Nr. 30 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

(7) Artikel 9 tritt am 1. Juni 2008 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Dezember 2007.



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