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Artikel 4 - Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LwForschNOG k.a.Abk.)
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde kann den Wortlaut der in ihrer Zuständigkeit liegenden, durch dieses Gesetz geänderten Gesetze und Verordnungen in der
- 1.
- ab dem 1. Januar 2008 und
- 2.
- im Falle der in Artikel 1 § 5 bezeichneten Gesetze zusätzlich auch ab dem 1. Februar 2008
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