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§ 3 - Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker (WZuckerBeihV k.a.Abk.)

V. v. 11.12.2007 BGBl. I S. 2937 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 97 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Geltung ab 21.12.2007; FNA: 7847-11-4-107 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 3 Form der Verträge



Die nach den in § 1 genannten Rechtsakten abzuschließenden Lagerverträge haben dem von der Bundesanstalt im Bundesanzeiger bekannt gemachten Muster zu entsprechen.





 

Frühere Fassungen von § 3 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WZuckerBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WZuckerBeihV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... „oder elektronischen Bundesanzeiger" gestrichen. (97) In den §§ 3 und 4 Absatz 1 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private ...