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§ 4 - Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker (WZuckerBeihV k.a.Abk.)
V. v. 11.12.2007 BGBl. I S. 2937 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 97 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Geltung ab 21.12.2007; FNA: 7847-11-4-107 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 21.12.2007; FNA: 7847-11-4-107 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 4 Gewährung der Beihilfe
(1) Die Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Weißzucker sind nach dem von der Bundesanstalt im Bundesanzeiger bekannt gemachten Muster einzureichen.
(2) Die Bundesanstalt setzt die Beihilfe durch Bescheid fest.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung G. v. 22. Dezember 2011 BGBl. I S. 3044 m.W.v. 1. April 2012
Frühere Fassungen von § 4 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WZuckerBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WZuckerBeihV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... elektronischen Bundesanzeiger" gestrichen. (97) In den §§ 3 und 4 Absatz 1 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private ...
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