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§ 2 - Postbankleistungsentgeltverordnung (PBLEntgV)
V. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2938 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 280
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 900-10-4-41 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 900-10-4-41 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 2 Leistungsentgelt
(1) Das Leistungsentgelt nach § 1 wird als Jahresbetrag für erzielte Leistungen im abgelaufenen Kalenderjahr gewährt. Seine Höhe wird auf der Grundlage der Zielbewertung nach § 5 oder einer Leistungsbeurteilung nach § 7 ermittelt.
(2) Das Leistungsentgelt wird mit den Dienstbezügen für den Monat Mai des auf den Beurteilungszeitraum folgenden Jahres gezahlt. Beurteilungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Das Leistungsentgelt wird nicht auf die Besoldung angerechnet.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung V. v. 14. August 2015 BGBl. I S. 1432 m.W.v. 1. Februar 2015
Frühere Fassungen von § 2 PBLEntgV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2015 (26.08.2015) | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung vom 14.08.2015 BGBl. I S. 1432 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 PBLEntgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PBLEntgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PBLEntgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung (DBBATZV)
V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2763
§ 2 DBBATZV Deutsche-Bank-Altersteilzeitzuschlag
... 7. die vermögenswirksamen Leistungen, 8. das Leistungsentgelt nach § 2 der Postbankleistungsentgeltverordnung , 9. die Zulagen nach § 3 der PNU-Prämien- und -Zulagenverordnung. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
V. v. 14.08.2015 BGBl. I S. 1432
Artikel 1 PostbankLEntgVÄndV Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
... (BGBl. I S. 3737) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Satz 1" gestrichen. 2. In § 4 Absatz 4 ...
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