§ 1 PBLEntgV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.12.2018 geltenden Fassung | § 1 PBLEntgV n.F. (neue Fassung) in der am 12.12.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2271 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte | |
(Text alte Fassung) Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden. | (Text neue Fassung) Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der DB Privat- und Firmenkundenbank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden. |