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Berichtigung - Berichtigung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
§ 22 Abs. 3 Nr. 5 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861) muss wie folgt lauten:
5. Dem § 63f Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
Bei Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861) gilt als Beendigung des Dienstverhältnisses
5. Dem § 63f Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
Bei Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861) gilt als Beendigung des Dienstverhältnisses
- 1.
- die Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art ohne Weiterverwendung oder
- 2.
- im Falle einer Weiterverwendung deren Beendigung.""
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