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Artikel 1a - Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels (PreisMissbrBekG k.a.Abk.)
Artikel 1a Weitere Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 3 Satz 2 wird durch folgenden Satz ersetzt:
Satz 1 gilt auch für Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 im Verhältnis zu den von ihnen abhängigen Unternehmen." - 2.
- Absatz 4 Satz 2 bis 4 wird durch folgenden Satz ersetzt:
Eine unbillige Behinderung im Sinne des Satzes 1 liegt insbesondere vor, wenn ein Unternehmen Waren oder gewerbliche Leistungen nicht nur gelegentlich unter Einstandspreis anbietet, es sei denn, dies ist sachlich gerechtfertigt."
Zitierungen von Artikel 1a Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1a PreisMissbrBekG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PreisMissbrBekG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 PreisMissbrBekG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich von Satz 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1a tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245
Bekanntmachung GWB-NB
... Dezember 2007 in Kraft getretenen Artikel 1 und den am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Artikel 1a des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2966), 8. den am 1. Januar 2009 in Kraft ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Artikel 2c GKV-OrgWG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2966) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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