Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVVEG k.a.Abk.)

Artikel 6 G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984, 2996 (Nr. 66); aufgehoben durch Artikel 13 Abs. 12 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579, 2246
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 827-18 Organisationsrecht
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§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen



(1) Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen und der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen werden am 1. Januar 2009 in den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eingegliedert.

(2) Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen gehen als Ganzes auf den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung über. Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen und der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen sind aufgelöst.



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