Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

§ 1 - Mindestnettobetrags-Verordnung (MinNettoV 2008 k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3040 (Nr. 67); aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 810-36-1-1 Arbeitsförderung
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§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Altersteilzeitgesetzes in der bis zum 30. Juni 2004 gültigen Fassung ergeben sich aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.

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Zitierungen von § 1 Mindestnettobetrags-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MinNettoV 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinNettoV 2008 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage MinNettoV 2008 (zu § 1)


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