Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

§ 2 - Mindestnettobetrags-Verordnung (MinNettoV 2008 k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3040 (Nr. 67); aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 810-36-1-1 Arbeitsförderung
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2008 MinNettoV 2005

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mindestnettobetrags-Verordnung vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3470) außer Kraft.



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