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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 1 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2008 (SGB3EntgV 2008 k.a.Abk.)
V. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3066 (Nr. 67); aufgehoben durch § 2 V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2782
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 860-3-26-4 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2008; FNA: 860-3-26-4 Sozialgesetzbuch
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§ 1
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Für das Jahr 2008 ergeben sich die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.
Zitierungen von § 1 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2008
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SGB3EntgV 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB3EntgV 2008 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8037/a153405.htm