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Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (2. AEntGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
In § 1 Abs. 1 Satz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 227), das zuletzt durch Artikel 21a des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, werden nach den Wörtern des Gebäudereinigerhandwerks" die Wörter und für Tarifverträge für Briefdienstleistungen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördert" eingefügt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2007.
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