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Artikel 10 - Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (VDSG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des IStGH-Gesetzes


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 IStGHG § 59

§ 59 Abs. 1 des IStGH-Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1841) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 100a Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 100a Abs. 2" ersetzt.

2.
In Nummer 3 werden ersetzt:

a)
die Angabe „§ 101 Abs. 1" durch die Angabe „§ 101 Abs. 4 bis 6",

b)
die Wörter „Verwendung der erlangten Informationen" durch die Wörter „Übermittlung der erlangten personenbezogenen Daten zu Beweiszwecken",

c)
die Angabe „§ 100b Abs. 5" durch die Angabe „§ 477 Abs. 2 Satz 2",

d)
das Wort „Vernichtung" durch das Wort „Löschung" und

e)
die Angabe „§ 100b Abs. 6" durch die Angabe „§ 101 Abs. 8".



 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 VDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 165 10. ZustAnpV Änderung des IStGH-Gesetzes
... § 70 Satz 1 des IStGH-Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, wird jeweils das ...