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Artikel 16 - Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (VDSG k.a.Abk.)

Artikel 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 16 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 EGStPO § 12

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2008 in Kraft.

(2) Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe d und Artikel 13 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 10 treten am 1. Januar 2009 in Kraft.

(3) Artikel 14 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(4) § 12 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2009 außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Dezember 2007.

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Zitierungen von Artikel 16 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 VDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 1a UHaftRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch die Artikel 9 und 16 Abs. 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, wird ...