Artikel 2 - Nachtragshaushaltsgesetz 2007 (NHG 2007 k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2007 HG 2007 Anlage

Der Bundeshaushaltsplan 2007 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtrags geändert.



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